NK führt die Regelung ECE-R90 für Bremsscheiben und Bremstrommeln ein.

Was die Regelung besagt  

Die Regelung ECE-R90 soll sicherstellen, dass nur sicherheitsrelevante Teile akzeptabler und zuverlässiger Qualität auf dem Markt verkauft werden.

Die Europäische Union hat beschlossen, dass die Regelung ECE-R90 mit Wirkung vom 1. November 2016 für den Verkauf und die Inbetriebnahme neuer Ersatzbremsscheiben und -trommeln für Pkws, Kleintransporter usw. gilt.

Das bedeutet, dass neue ab diesem Datum auf den Markt gebrachte Bremsscheiben und -trommeln einer Typenzulassung gemäß ECE-R90 unterliegen.

Was der Markt verlangt
Eine Gesetzgebung schafft stets Verwirrung auf dem Markt. Was ist der Geltungsbereich? Was nicht? Wann tritt das Gesetz in Kraft? Ist es in allen Ländern gleich? Wie wirkt es sich auf mein Geschäft aus? Usw.

Was wir tun
NK will für Klarheit sorgen. Deshalb haben wir uns entschieden, eine beträchtliche Anzahl unserer am häufigsten verkauften Ersatzteile gemäß ECE-R90 zu genehmigen. Dies gilt vor allem für ab 2010 produzierte Automodelle.

Dieser Prozess ist gerade im Gange. Darüber hinaus werden wir natürlich alle neuen Ersatzteile, die wir nach dem November 2016 einführen, ebenfalls gemäß ECE-R90 prüfen und genehmigen.

Laden Sie unsere ECE-R90 Broschüre herunter und erfahren Sie hier mehr darüber, wie NK die Regelung ECE-R90 erfüllt.